Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, den eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen oder Geschäfte abzuschließen. Um der Einsetzung eines zumeist fremden, gerichtlich bestellten Betreuers vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu erstellen, solange die eigene Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist. Der hierdurch Bevollmächtigte kann über einen zu regelnden Zeitraum Ihre persönlichen, geschäftlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben und im niedergelegten Umfang regeln.
Wir unterstützen Privatpersonen bei der Erstellung einer solchen Vollmacht nach ganz persönlichen Wünschen und Vorstellungen; wir kümmern uns im Bedarfsfall auch um ergänzende ärztliche Begutachtungen zur Frage der Geschäftsfähigkeit sowie um eine notarielle Beurkundung. Zugleich erstellen wir auf Wunsch in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt auch Patientenverfügungen. An diese sind sowohl Betreuer und Bevollmächtigte als auch die behandelnden Ärzte gebunden, die auch im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen eine medizinische Behandlung nach den eigenen Vorstellungen garantieren.
Die Thematik Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung ist aufgrund aktueller
Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (XII. Senat) hochaktuell, da die dementsprechenden Anforderungen komplett neu konkretisiert wurden.