Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich erbschafts- und schenkungssteuerrechtlicher Aspekte in der Nachfolge. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, ggf. einen Teil Ihres Vermögens steuergünstig bereits zu Lebzeiten zu übertragen, um im Erbfall die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Darüber hinausgehend betreuen wir Unternehmen sowie Privatpersonen zusammen mit unseren Kooperationspartnern auch in allen weiteren Steuer- und Vermögensfragen. Eine nachhaltige Steueroptimierung bedarf einer umfangreichen Analyse Ihrer individuellen Situation, Ihrer Zukunftspläne und des internationalen Umfeldes. Mit unserer weitreichenden Expertise im Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht ist es uns möglich, für Sie interdisziplinäre Modelle zu entwickeln, um langfristig steuerliche Optimallösungen für Ihre spezifische Situation zu erreichen.