Als eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei ergänzen wir unsere nötigen Fachkenntnisse durch regelmäßige Fortbildung und verfügen vor allem über Erfahrung und Menschenkenntnis. Nicht selten sind gerade dies die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden.
Fast jeder erbrechtliche Fall hat unmittelbaren Bezug zum Familien-, Gesellschafts- oder Sozialrecht, sodass eine optimale Beratung auch vertiefte Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten voraussetzt. In unmittelbarem Zusammenhang mit Erbrecht müssen auch die erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkte betrachtet werden, die erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Erben haben können. Mit unserem auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisierten Team können wir Ihnen eine umfassende Beratung
anbieten.
Unser Beratungsangebot umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Erbrecht und Familienrecht
- Erbschaftssteuerrecht
- Unternehmensnachfolge und Stiftungsrecht
- Landwirtschaftliches Erbrecht
- Vermögensverwaltung und Testamentsvollstreckungsrecht
- Patientenverfügung und Betreuungsrecht