Kunstrecht

Kunst & Karosse

Kunstrecht

Der Kunstmarkt wächst stetig und die Kunst wird dabei immer häufiger das Thema im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge. Angefangen von dem rein individuellen Interesse an einem Kunstwerk dehnt sich der Bereich bis zu dem Bedürfnis, Kunst als Geld- und Wertanlage zu betrachten. An dieser Schnittstelle zwischen ideellem und wirtschaftlichem Interesse bewegt sich das Kunstrecht. Dabei ist besonders zu beachten, dass sich auf dem Kunstmarkt verschiedenste Akteure bewegen. Unter anderem teilen sich Kunstliebhaber, Sammler und Händler den Markt mit Anlageberatern oder Spekulanten. Um jedoch den wirtschaftlichen Interessen gerecht werden zu können, besitzt jedes Kunstwerk verschiedene Komponenten, wie zum Beispiel das Urheberrecht, materielle Gesichtspunkte sowie Einwertung und die Preisgestaltung. Darüber hinaus bedürfen Erwerb, Besitz und Übertragung von Kunst von Generation zu Generation sorgfältiger rechtlicher und steuerrechtlicher Planung und Durchsetzung.

Unsere Rechtsanwälte beraten Künstler, Auktionshäuser, Galerien und Sammler in allen Fragen des Kunstrechts und auf dem Kunstmarkt umfassend.

Beratungsschwerpunkte

  • Internationaler Kunsthandel
  • Kaufrecht, Eigentumsfragen, Haftung bei Fälschungen
  • Restitution von Raubkunst und sog. „entarteter Kuns“
  • Vererbung und vorweggenommene Übertragung von Kunstgegenständen
  • Gutachterhaftung
  • Urheberrecht