Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten

Vorsorgeplanung

Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten

Wirtschaftlich bedeutende Einheiten wie Grundbesitz, Unternehmen oder eine Kunstsammlung werden bei Erbauseinandersetzungen oft zerschlagen. Um einer Zersplitterung von Vermögenswerten und Streit unter den Angehörigen über die Verteilung des Vermögens vorzubeugen, ist eine gut strukturierte, langzeitige Übertragung von Vermögensteilen oftmals der beste Weg.

Dadurch können einerseits Steuern gespart werden und andererseits durch gezielte Vertragsgestaltungen auch Streitigkeiten über Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche vermieden werden. Außerdem können Unternehmensnachfolger schrittweise auf ihre spätere Verantwortung im Sinne des Übergebers vorbereitet werden.

Beratungsschwerpunkte

  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungs- und Überlassungsverträge
  • Ehe- und Erbverträge
  • Pflichtteilsverzichtslösungen
  • Stiftungs- und Gesellschaftskonzepte