Testamentsgestaltung & Testamentsvollstreckung

Vorsorgeplanung

Testamentsgestaltung & Testamentsvollstreckung

Im Rahmen der Abwicklung von vielen Erbfällen kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die Auseinandersetzung zwischen den Erben erheblich erleichtern. Der Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft, kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung bewahren. Eine Testamentsvollstreckung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall selbst abzuwickeln oder den Nachlass alleine zu verwalten. Auch ein drohender Zugriff Dritter auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich. Sie ist damit eins der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung. Ein guter Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen und verhindert nachträgliche Streitigkeiten um das Erbe. Für die Wahrung Ihrer Interessen ist es daher von Vorteil, wenn Sie frühzeitig zu uns kommen.

Beratungsschwerpunkte

  • Testamentsgestaltung & Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
  • Präventive Konfliktschlichtung sowie Vermittlung zwischen den Erben
  • Langfristige Verwaltung des Nachlasses

 

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